Teilweise Freistellung in „Kleindienststellen
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 11 · S. 422 bis 423
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. Mai 1980 - BVerwG 6 P 82. 78 - zur inhaltlich vergleichbaren Vorschrift des §42 PersVG NRW in Bezug aufsog. „Kleindienststellen, die nach ihrer Beschäftigtenzahl unterhalb der sog. Staffel schwellen (vgl. hier §44 Abs. 5 Satz 1 PersVG LSA) liegen, ausgesprochen, dass bei ihnen zu prüfen ist, in welchem Umfang regelmäßig personalvertretungsrecht-liche Aufgaben anfallen, die eine teilweise Freistellung erfordern. Nur gelegentlicher Arbeitsanfall kann eine Freistellung nicht rechtfertigen. Ihm ist durch eine Dienstbefreiung Rechnung zu tragen (Buchholz 238. 37 §42 PersVG NW…