Mitbestimmung bei Stellenbesetzung durch Abordnung
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 11 · S. 429 bis 430
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sollen Arbeitnehmer eines privatrechtlich organisierten Vereins (hier: Volkshochschule X e.V.), die nach dem formalen Rechtsträgerprinzip dem Geltungsbereich des BetrVG unterfallen, im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung für 31 Monate zu einer Dienststelle im Sinne des § 1 Abs. 1 NPersVG (hier: Kreisvolkshochschule des Landkreises X) zur weisungsabhängigen Dienstleistung „abgeordnet werden, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats der die Beschäftigten aufnehmenden Dienststelle nach §65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG (Abgrenzung zu BVerwG, Beschluss vom 29.1.2003 - 6 P 19.01 -, PersR 2003,194).