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Die Kündigungserklärungsfrist des §626 Abs. 2 BGB bei krankheitsbedingter Kündigung und tariflicher Unkündbarkeit

Tiling, C. von; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 11 · S. 595 bis 599

Dokument
146376
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Tiling, C. von;
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
595 bis 599
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die krankheitsbedingte Kündigung ist auch dann möglich, wenn der Arbeitnehmer aufgrund tarirvertraglicher Vorschriften (bspw. § 34 Abs. 2 TVöD/TV-L1) ordentlich unkündbar ist. Allerdings knüpft die Rechtsprechung die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung an strenge Voraussetzungen. Teilweise sind diese Voraussetzungen durch das BAG - zumindest abstrakt - herausgearbeitet worden, so dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gewisse Richtschnur für die Beurteilung der Erfolgssaus-sichten eines Kündigungsschutzprozesses haben. Teilweise sind die Anforderungen aber auch ungeklärt, wie ein aktuelles Urteil des…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER AUSFALLZEITEN HAMBURG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG KRANKHEIT ES FEHLZEITEN PROGNOSE KRANKHEITSANFÄLLIGKEIT HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG