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Die Kündigungserklärungsfrist des §626 Abs. 2 BGB bei krankheitsbedingter Kündigung und tariflicher Unkündbarkeit

Tiling, C. von; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 11 · S. 595 bis 599

Dokument
146376
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Tiling, C. von;
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
595 bis 599
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die krankheitsbedingte Kündigung ist auch dann möglich, wenn der Arbeitnehmer aufgrund tarirvertraglicher Vorschriften (bspw. § 34 Abs. 2 TVöD/TV-L1) ordentlich unkündbar ist. Allerdings knüpft die Rechtsprechung die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung an strenge Voraussetzungen. Teilweise sind diese Voraussetzungen durch das BAG - zumindest abstrakt - herausgearbeitet worden, so dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gewisse Richtschnur für die Beurteilung der Erfolgssaus-sichten eines Kündigungsschutzprozesses haben. Teilweise sind die Anforderungen aber auch ungeklärt, wie ein aktuelles Urteil des…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER AUSFALLZEITEN HAMBURG ENTSCHEIDUNG Beurteilung Zeitschrift für Tarifrecht München