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Eingruppierung - Bestimmung der „nächstniedrigeren Vergütungsgruppe gem. der Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 3 Anlage 1a zum BAT (Bund/TdL)
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 11 · S. 609 bis 611
Dokument
146379
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die „nächstniedrigere Vergütungsgruppe i. S. v. Satz 1 und Satz 3 der Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 3 Anlage la zum BAT der VergGr Ha und Ilb ist die VergGr. III BAT (Bund/ TdL) unabhängig davon, ob für die speziellen Tätigkeitsmerkmale der „Sportlehrer an Bundeswehrschulen nach Teil III Abschn. I der Anlage la zum BAT diese Vergütungsgruppe dort überhaupt vorgesehen ist.
Schlagworte
BAT
TÄTIGKEIT
EINGRUPPIERUNG
AUSBILDUNG
TVÖD
VERGÜTUNG
SPORT
RECHTSPRECHUNG
BERATUNG
ES
Zeitschrift für Tarifrecht
München