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Schadensersatz - Asbestbelastung -Vorsätzliche Schädigung ZPO §§256, 286; RVO §636 in der bis 31.12.1996 geltenden Fassung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 11 · S. 614 bis 615

Dokument
146381
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
614 bis 615
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Kl. ist bei der bekl. Stadt als Angestellter tätig. Von 1994 bis Mai 1995 war er bei dem Sozialamt in der Abteilung Obdachlosenhilfe beschäftigt und als Betreuer für Asylbewerber, Asylanten und Flüchtlinge im Asylbewerberheim A in D eingesetzt. Dieses Gebäude war bis Januar 1990 als Kindereinrichtung genutzt worden. Zum 1.2.1990 war diese Nutzung wegen der möglichen Freisetzung von Asbestfasern in einer die Gesundheit gefährdenden Konzentration eingestellt worden. Die Asbestkontamination der Innenwände des Gebäudes infolge der Verwendung des Baustoffes Sokalit war dem Bürgermeister der Bekl. aufgrund eines S…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF BERUFSKRANKHEIT MITARBEITER ENTSCHEIDUNG URTEIL FAHRLÄSSIGKEIT FLÜCHTLINGE SCHADENSERSATZ ES GESUNDHEIT ZEIT PERSONEN TRAGEN STAUB RISIKO KAUSALITÄT