Sozialrechtliche Beratung durch Angehörige pflegender Berufe in den Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Heinz, D.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 1 · S. 598 bis 608
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das bis zum 01. 07-2008 geltende RBerG normierte, wer zulässigerweise rechtliche Beratung vornehmen durfte, und regelte somit auch die Frage, ob und in welchem Umfang Rechtsberatung erlaubt war. 2 Das RBerG sprach der Anwaltschaft das Rechtsberatungsrecht nahezu exklusiv zu bzw. sah für bestimmte Berufsgruppen eine Beratungserlaubnis vor, vgl. Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG a. F. Das Gesetz nannte Sachbereiche wie Rentenund Versicherungsberatung, für die eine derartige Erlaubnis erteilt werden konnte. Art. 1 § 1 RBerG a. F. sah ein absolutes Tätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt vor: Derjenige, der einen Rechtsrat er…