CareLit Fachartikel

Sozialrechtliche Beratung durch Angehörige pflegender Berufe in den Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Heinz, D.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 1 · S. 598 bis 608

Dokument
146476
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Heinz, D.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
598 bis 608
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das bis zum 01. 07-2008 geltende RBerG normierte, wer zulässigerweise rechtliche Beratung vornehmen durfte, und regelte somit auch die Frage, ob und in welchem Umfang Rechtsberatung erlaubt war. 2 Das RBerG sprach der Anwaltschaft das Rechtsberatungsrecht nahezu exklusiv zu bzw. sah für bestimmte Berufsgruppen eine Beratungserlaubnis vor, vgl. Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG a. F. Das Gesetz nannte Sachbereiche wie Rentenund Versicherungsberatung, für die eine derartige Erlaubnis erteilt werden konnte. Art. 1 § 1 RBerG a. F. sah ein absolutes Tätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt vor: Derjenige, der einen Rechtsrat er…

Schlagworte

BERATUNG TÄTIGKEIT ANGEHÖRIGE GESETZ MITARBEITER KRANKENPFLEGER PRAXIS BERUFE VERLEGENHEIT RECHTSDIENSTLEISTUNGEN PATIENTEN PERSONEN DEUTSCHLAND BERUFSGRUPPEN MENSCHEN BERATER