CareLit Fachartikel

Intensivzulage und Stationsleitungszulage nach TV-L TV-L§ 43 Nr. 8 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1; Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1a und Nr. 3 Satz 1 und 2 zu Abschnitt Ader Anlage 1b zu…

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 1 · S. 609 bis 614

Dokument
146477
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
609 bis 614
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hatte mithin zum einen die Rechtsfrage zu entscheiden, ob dem Kläger eine Stationsleitungszulage nach TV-L zusteht. Zum anderen, ob dem Kläger auch eine Intensivzulage nach TV-L zusteht. Die Rechtsfrage, ob dem Kläger eine Intensivzulage zusteht, setzt die Klärung der Frage voraus, ob die Wachstation der Frauenklinik eine Einheit für Intensivmedizin im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3 darstellt.

Schlagworte

INTENSIVMEDIZIN BAT STATION RECHTSPRECHUNG LEITUNG STATIONSLEITUNG PATIENTEN PRAXIS HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ZAHNÄRZTINNEN ZAHNÄRZTE PERSONEN ENDOSKOPIE PFLEGEPERSONEN INTENSIVSTATIONEN