CareLit Fachartikel
Intensivzulage und Stationsleitungszulage nach TV-L TV-L§ 43 Nr. 8 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1; Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1a und Nr. 3 Satz 1 und 2 zu Abschnitt Ader Anlage 1b zu…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 1 · S. 609 bis 614
Dokument
146477
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hatte mithin zum einen die Rechtsfrage zu entscheiden, ob dem Kläger eine Stationsleitungszulage nach TV-L zusteht. Zum anderen, ob dem Kläger auch eine Intensivzulage nach TV-L zusteht. Die Rechtsfrage, ob dem Kläger eine Intensivzulage zusteht, setzt die Klärung der Frage voraus, ob die Wachstation der Frauenklinik eine Einheit für Intensivmedizin im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3 darstellt.
Schlagworte
INTENSIVMEDIZIN
BAT
STATION
RECHTSPRECHUNG
LEITUNG
STATIONSLEITUNG
PATIENTEN
PRAXIS
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZAHNÄRZTINNEN
ZAHNÄRZTE
PERSONEN
ENDOSKOPIE
PFLEGEPERSONEN
INTENSIVSTATIONEN