CareLit Fachartikel
Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verletzung des Datengeheimnisses BetrVG § 23
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 1 · S. 623 bis 629
Dokument
146479
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall hat sich ein freigestellter Betriebsratsvorsitzender in 253 Fällen von einem Personalcomputer des Betriebsrats aus unberechtigt auf das Personalinformationssystem Zugriff verschafft und Einsicht in die Personalakten genommen. Das Betriebsratsmitglied hatte sich zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses schriftlich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen.
Schlagworte
PERSONALRAT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
KÜNDIGUNG
VERLETZUNG
PERSONALAKTEN
BERLIN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
UNTERLAGEN
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
SCHREIBEN
SOFTWARE
VERHALTEN
WAHRNEHMUNG