CareLit Fachartikel

Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verletzung des Datengeheimnisses BetrVG § 23

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 1 · S. 623 bis 629

Dokument
146479
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
623 bis 629
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall hat sich ein freigestellter Betriebsratsvorsitzender in 253 Fällen von einem Personalcomputer des Betriebsrats aus unberechtigt auf das Personalinformationssystem Zugriff verschafft und Einsicht in die Personalakten genommen. Das Betriebsratsmitglied hatte sich zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses schriftlich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen.

Schlagworte

PERSONALRAT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER KÜNDIGUNG VERLETZUNG PERSONALAKTEN BERLIN ARBEITSVERHÄLTNIS ES UNTERLAGEN RECHTSPRECHUNG ZEIT SCHREIBEN SOFTWARE VERHALTEN WAHRNEHMUNG