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AUFGEPASST: WERBUNG!

ALBRECHT, U.-V.; PRAMANN, O.; · EHEALTHCOM, Frankfurt · 2013 · Heft 11 · S. 28 bis 31

Dokument
146487
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
EHEALTHCOM, Frankfurt
Autor:innen
ALBRECHT, U.-V.; PRAMANN, O.;
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 8
Seiten
28 bis 31
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
1862-7897
DOI

Zusammenfassung

Jedem Entwickler liegt an der Verbreitung seiner Apps, und wie in jeder anderen Branche sind entsprechende Werbemaßnahmen erforderlich, um den Absatz zu fördern. Aufgrund ihrer enormen Verbreitung sind Apps allerdings auch gute Werbeträger. Beide Aspekte, das Werben für Apps und mit ihnen, bergen indes rechtliche Besonderheiten in sich, die es für den Entwickler und Herausgeber respektive für den Werbenden zu beachten gilt.

Schlagworte

MARKETING MEDIZINPRODUKT SOFTWARE IMAGE THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF WERBUNG SMARTPHONE GESUNDHEIT CHARAKTER MEDIZINPRODUKTERECHT VERSTÄNDNIS AUFMERKSAMKEIT ROLLE NATUR BLOGS