CareLit Fachartikel
Das Schlichtungsverfahren nach § 17c KHG
Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2013 · Heft 11 · S. 681 bis 683
Dokument
146545
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von vielen unbemerkt hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Beitragsschuldengesetzes zum 1, August 2013 ein sogenanntes obligatorisches Schlichtungsverfahren für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern bei einem Streitwert unter 2 000 Euro eingeführt. Mit dieser Regelung sind zahlreiche offene Rechtsfragen und ungelöste Probleme verbunden, von denen nur ein Teil im Folgenden angesprochen werden kann.
Schlagworte
KRANKENHAUS
AUFGABENSTELLUNG
MDK
VERGÜTUNG
KRANKENKASSE
ENTSCHEIDUNG
Schlichtungsverfahren
Vielen
Unbemerkt
Gesetzgeber
Verabschiedung
Beitragsschuldengesetzes
August
Sogenanntes
Obligatorisches
Vergütungsforderungen