Fortschrittlicher Kompromiss
SANDER, L.; · Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 11 · S. 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erstmals seit Inkrafttreten der Gesetzesregelung im Jahr 1997 ist es der Selbstverwaltung im SGB V, dem GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Spitzenverbänden der Träger von Pflegediensten gelungen, sich auf einen Text zur Bundesrahmenempfehlung nach § 132a SGB V zur häuslichen Krankenpflege zu verständigen. Trotz nicht unerheblicher Interessensunterschiede und circa 100 unterschiedlichen Verträgen auf Landesebene erzielten die Verhandlungspartner zu drängenden Problemen der häuslichen Krankenpflege einen Kompromiss und legten weitere Schritte für zukünftige Verhandlunge…