CareLit Fachartikel
Kassen dürfen nur lauter werben
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2013 · Heft 11 · S. 38 bis 39
Dokument
146627
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenkassen dürfen keine irreführende Werbung betreiben. Das europaweite Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gilt für öffentlich-rechtliche Körperschaften ebenso wie für Privatunternehmen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden und bejahte damit eine Anfrage des Bundesgerichtshofs.
Schlagworte
RICHTLINIE
KRANKENKASSE
MARKETING
AUFGABENSTELLUNG
BUNDESGERICHTSHOF
UNTERNEHMEN
Dürfen
Krankenkassen
Keine
Irreführende
Werbung
Betreiben
Europaweite
Verbot
Unlauterer
Geschäftspraktiken