CareLit Fachartikel
Heimverträge sind vom Betreiber nur gut begründet kündbar
Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 12 · S. 30 bis 31
Dokument
146638
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kündigung muss dabei formal die gesetzlich geforderte Schriftform des § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berücksichtigen, um rechtlich Bestand zu haben. Inhaltlich führt eine unzureichende Begründung ebenfalls dazu, dass die Kündigung unwirksam ist. Deshalb sollte der Betreiber die Kündigung nicht überhastet, sondern überlegt und mit ruhiger Hand anfertigen.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
BETREIBER
EINRICHTUNG
HEIMVERTRAG
ALTENHEIM
URTEIL
Dabei
Formal
Gesetzlich
Geforderte
Schriftform
Bürgerliches
Gesetzbuch
Berücksichtigen
Rechtlich
Bestand