CareLit Fachartikel

Heimverträge sind vom Betreiber nur gut begründet kündbar

Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 12 · S. 30 bis 31

Dokument
146638
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Kündigung muss dabei formal die gesetzlich geforderte Schriftform des § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berücksichtigen, um rechtlich Bestand zu haben. Inhaltlich führt eine unzureichende Begründung ebenfalls dazu, dass die Kündigung unwirksam ist. Deshalb sollte der Betreiber die Kündigung nicht überhastet, sondern überlegt und mit ruhiger Hand anfertigen.

Schlagworte

KÜNDIGUNG BETREIBER EINRICHTUNG HEIMVERTRAG ALTENHEIM URTEIL LEBEN HAND HÄRTE SCHREIBEN Hannover