CareLit Fachartikel

Kündigung bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit ist rechtens

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 12 · S. 32 bis 33

Dokument
146639
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Trotz Krankschreibung kündigen Ein Mitarbeiter hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Geht der Mitarbeiter Freizeitaktivitäten nach, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind, beispielweise wenn er am privaten Hausbau arbeitet, kann die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

Schlagworte

MITARBEITER EINRICHTUNG KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER ARBEITSUNFÄHIGKEIT MASSEUR FREIZEITAKTIVITÄTEN VERHALTEN WASSER TREPPENSTEIGEN BELEGSCHAFT ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSPLATZ RECHTSPRECHUNG VERTRAUEN KRANKHEIT