CareLit Fachartikel
Kündigung bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit ist rechtens
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 12 · S. 32 bis 33
Dokument
146639
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Trotz Krankschreibung kündigen Ein Mitarbeiter hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Geht der Mitarbeiter Freizeitaktivitäten nach, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind, beispielweise wenn er am privaten Hausbau arbeitet, kann die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.
Schlagworte
MITARBEITER
EINRICHTUNG
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
MASSEUR
FREIZEITAKTIVITÄTEN
VERHALTEN
WASSER
TREPPENSTEIGEN
BELEGSCHAFT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSPLATZ
RECHTSPRECHUNG
VERTRAUEN
KRANKHEIT