CareLit Fachartikel

Immer am Ball bleiben

Bierther, I.; · Altenpflege, Hannover · 2013 · Heft 12 · S. 42 bis 45

Dokument
146683
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Bierther, I.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 38
Seiten
42 bis 45
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Es ist nicht allein das Interesse der Vorgesetzten in einer Einrichtung, dass ihre Mitarbeiter sich fortbilden sollten. Vielmehr hat auch jeder in der Pflege Beschäftigte ein Interesse daran, sich regelmäßig weiterzubilden. Arbeitsvertraglich sind Pflegemitarbeiter verpflichtet, ihre Tätigkeit als Fachoder Hilfskraft auszuüben. Dafür müssen sie über alle Fähigkeiten verfügen, die diese Tätigkeit von ihnen verlangt. Viel wichtiger ist aber der haftungsrechtliche Gesichtspunkt.

Schlagworte

ALTENPFLEGE MITARBEITER EINRICHTUNG FORTBILDUNG KOSTEN WEITERBILDUNG ES ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ BERLIN HYGIENE MEDIZIN SPRECHEN ZEIT KOSTENBETEILIGUNG