CareLit Fachartikel
Immer am Ball bleiben
Bierther, I.; · Altenpflege, Hannover · 2013 · Heft 12 · S. 42 bis 45
Dokument
146683
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist nicht allein das Interesse der Vorgesetzten in einer Einrichtung, dass ihre Mitarbeiter sich fortbilden sollten. Vielmehr hat auch jeder in der Pflege Beschäftigte ein Interesse daran, sich regelmäßig weiterzubilden. Arbeitsvertraglich sind Pflegemitarbeiter verpflichtet, ihre Tätigkeit als Fachoder Hilfskraft auszuüben. Dafür müssen sie über alle Fähigkeiten verfügen, die diese Tätigkeit von ihnen verlangt. Viel wichtiger ist aber der haftungsrechtliche Gesichtspunkt.
Schlagworte
ALTENPFLEGE
MITARBEITER
EINRICHTUNG
FORTBILDUNG
KOSTEN
WEITERBILDUNG
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSPLATZ
BERLIN
HYGIENE
MEDIZIN
SPRECHEN
ZEIT
KOSTENBETEILIGUNG