Was Sie rechtlich beachten müssen
Grohe, K.; · Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 11 · S. 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
eine entsprechende Regelung der Träger können in der ambulanten Intensivpflege nicht ohne Weiteres 12-Stunden-Schich-ten eingeführt werden. Dabei haben Träger mit einer Tarifbindung oder einem Betriebsrat sogar Vorteile gegenüber dem privaten Dienst, der weder einer Tarifbindung unterfällt noch einen Betriebsrat hat. Allerdings kann dieser unter gewissen Voraussetzungen mit Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmern 12-Stunden-Schichten einführen und so das gängige Arbeitszeitmodell der Intensivpflege legalisieren. Das Arbeitszeitgesetz sieht grundsätzlich eine maximale werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden…