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Was Sie rechtlich beachten müssen

Grohe, K.; · Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 11 · S. 11

Dokument
146710
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Grohe, K.;
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 16
Seiten
11
Erschienen: 2013-11-22 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

eine entsprechende Regelung der Träger können in der ambulanten Intensivpflege nicht ohne Weiteres 12-Stunden-Schich-ten eingeführt werden. Dabei haben Träger mit einer Tarifbindung oder einem Betriebsrat sogar Vorteile gegenüber dem privaten Dienst, der weder einer Tarifbindung unterfällt noch einen Betriebsrat hat. Allerdings kann dieser unter gewissen Voraussetzungen mit Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmern 12-Stunden-Schichten einführen und so das gängige Arbeitszeitmodell der Intensivpflege legalisieren. Das Arbeitszeitgesetz sieht grundsätzlich eine maximale werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden…

Schlagworte

ARBEITSZEIT KINDERKRANKENPFLEGE INTENSIV KRANKENPFLEGE PERSONALRAT VEREINBARUNG THERAPIE PERSONEN ES PATIENTEN RECHTSANWÄLTE TELEFON Care konkret Hannover