CareLit Fachartikel

Und bist du nicht willig, so brauch ich Geduld

RÜSING, U.; · pflegen: Demenz, Seelze · 2013 · Heft 1 · S. 24 bis 30

Dokument
146763
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: Demenz, Seelze
Autor:innen
RÜSING, U.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 7
Seiten
24 bis 30
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
1863-5172
DOI

Zusammenfassung

Patienten und Bewohner zu waschen und zu duschen, sie zu rasieren oder ihnen die Haare zu waschen und zu kämmen gehört für die meisten Pflegenden zum selbstverständlichen Alltag. Allerdings gibt es auch häufig die Problematik, dass Patienten oder Bewohner es mit der Hygiene nicht so genau nehmen und das Waschen oder Kämmen oder Rasieren verweigern. Grundsätzlich gilt, dass es in Deutschland keine Gesetzesgrundlage gibt, die einen Menschen zwingt, ein Mindestmaß an Körperhygiene durchzuführen. Insoweit genießt der verfassungsrechtlich herausgestellte Freiheitsanspruch des Einzelnen Vorrang und gibt Keinem das Rec…

Schlagworte

THERAPIE UNTERBRINGUNG EINWILLIGUNG RECHT URTEIL DEMENZ MENSCHEN WOHNUNG HYGIENE PATIENTEN DEUTSCHLAND KRANKHEIT ES GEWALT BODEN ESSEN