CareLit Fachartikel

Angaben mit Werbecharakter auf der Umhüllung eines Arzneimittels sind unzulässig (Voltaren)

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 11 · S. 491 bis 493

Dokument
146875
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
491 bis 493
Erschienen: 2013-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels angebrachte Angaben, die Werbecharakter haben können, sind unabhängig davon unzulässig, ob sie dort unauslöschlich aufgeführt oder nur — etwa mit Klcbcpunk-ten — ablösbar angebracht sind und ob sie den Eindruck erwecken, dass sie mit der übrigen Etikctticrung eine Einheit bilden.

Schlagworte

RICHTLINIE MARKETING URTEIL BEURTEILUNG BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL ZULASSUNG INDUSTRIE WERBUNG RECHTSPRECHUNG PATIENTEN AMLODIPIN METOPROLOL ES ROLLE GESUNDHEIT