CareLit Fachartikel
Angaben mit Werbecharakter auf der Umhüllung eines Arzneimittels sind unzulässig (Voltaren)
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 11 · S. 491 bis 493
Dokument
146875
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels angebrachte Angaben, die Werbecharakter haben können, sind unabhängig davon unzulässig, ob sie dort unauslöschlich aufgeführt oder nur — etwa mit Klcbcpunk-ten — ablösbar angebracht sind und ob sie den Eindruck erwecken, dass sie mit der übrigen Etikctticrung eine Einheit bilden.
Schlagworte
RICHTLINIE
MARKETING
URTEIL
BEURTEILUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ARZNEIMITTEL
ZULASSUNG
INDUSTRIE
WERBUNG
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
AMLODIPIN
METOPROLOL
ES
ROLLE
GESUNDHEIT