E-Zigarette ist kein Arzneimittel AMG §S 2 I» 69 I; VTabakG $ 3 I und II
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 11 · S. 493 bis 501
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nikotinhaltige Liquids sind keine Präsentationsarznei-mittel, weil sie nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezeichnet oder empfohlen (präsentiert) würden. Die Liquids sind aber auch kein Funktionsarzneimittcl. Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss die Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein Funktionsarzneimittel sei, von Fall zu Fall getroffen werden, wobei alle Merkmale des Erzeugnisses zu berücksichtigen sind, also Zusammensetzung, Modalitäten des Gebrauchs, Umfang der Verbreitung, Bekanntheit bei Verbrauchern und Risiken der Verwendung. Die Anwendung di…