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E-Zigarette ist kein Arzneimittel AMG §S 2 I» 69 I; VTabakG $ 3 I und II

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 11 · S. 493 bis 501

Dokument
146876
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
493 bis 501
Erschienen: 2013-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Nikotinhaltige Liquids sind keine Präsentationsarznei-mittel, weil sie nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezeichnet oder empfohlen (präsentiert) würden. Die Liquids sind aber auch kein Funktionsarzneimittcl. Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss die Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein Funktionsarzneimittel sei, von Fall zu Fall getroffen werden, wobei alle Merkmale des Erzeugnisses zu berücksichtigen sind, also Zusammensetzung, Modalitäten des Gebrauchs, Umfang der Verbreitung, Bekanntheit bei Verbrauchern und Risiken der Verwendung. Die Anwendung di…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL URTEIL RICHTLINIE WIRKUNG BAEDERTHERAPIE INHALATION RECHTSPRECHUNG EIGNUNG LÖSUNGEN GLYCERIN ES APOTHEKEN GEWALT HÖHE SICHERHEIT INVESTITIONEN