CareLit Fachartikel

Kühltaschen und Feuerzeuge sind kein Apothekensortiment ApBetrO § laXNr.2

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 11 · S. 501 bis 503

Dokument
146877
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
501 bis 503
Erschienen: 2013-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Für die Annahme einer apothekenüblichen Ware reicht nicht die bloße Möglichkeit, dass die betreffenden Gegenstände der Gesundheit von Menschen in irgendeiner Weise dienen oder diese fördern. Vielmehr ist es erforderlich, dass die betreffenden Waren einen greifbaren, ohne weiteres einsichtigen Gesundheitsbezug aufweisen. Die Erzeugnisse müssen nach ihrem üblichen Gebrauch geeignet und dazu bestimmt sein, die physische und psychische Gesundheit zu fördern, auch wenn das nicht ihr ausschließlicher Zweck zu sein braucht.

Schlagworte

GESUNDHEIT MARKETING APOTHEKE APOTHEKER BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG MENSCHEN APOTHEKEN WERBUNG SCHREIBEN BEVÖLKERUNG GESUNDHEITSFÖRDERUNG ZEIT HÖHE Pharma Recht Frankfurt