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Persönliche Haftung von Personalratsmitgliedern für kostenverursachende Maßnahmen?

Wahlers, W.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 12 · S. 444 bis 450

Dokument
146918
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Wahlers, W.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 56
Seiten
444 bis 450
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die bisherige Rechtsprechung von BVerwG und BAG, nach der das einzelne Mitglied des Personaloder Betriebsratsrats für Vergütungsansprüche eines Rechtsanwalts, der vertraglich die Beratung bzw. Vertretung des Personalrats gegenüber der Dienststelle übernommen hat, nicht haften, ist durch ein Urteil des BGH infrage gestellt worden. Nach diesem Urteil sollen die Grundsätze der Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht (§179 BGB) als gesetzliche Garantiehaftung auch auf handelnde Betriebsratsmitglieder anwendbar sein. Da die Kosten der Betriebsoder Personalratstätigkeit im Betriebsverfassungsund Personalvertretun…

Schlagworte

PERSONALRAT BUNDESGERICHTSHOF KOSTEN RECHTSPRECHUNG RECHT BERATUNG VERTRÄGE BELEGSCHAFT UNIVERSITÄTEN RUHESTAND BERATER KATALOGISIERUNG HÖHE BEURTEILUNG RISIKO SCHADENSERSATZ