Persönliche Haftung von Personalratsmitgliedern für kostenverursachende Maßnahmen?
Wahlers, W.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 12 · S. 444 bis 450
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die bisherige Rechtsprechung von BVerwG und BAG, nach der das einzelne Mitglied des Personaloder Betriebsratsrats für Vergütungsansprüche eines Rechtsanwalts, der vertraglich die Beratung bzw. Vertretung des Personalrats gegenüber der Dienststelle übernommen hat, nicht haften, ist durch ein Urteil des BGH infrage gestellt worden. Nach diesem Urteil sollen die Grundsätze der Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht (§179 BGB) als gesetzliche Garantiehaftung auch auf handelnde Betriebsratsmitglieder anwendbar sein. Da die Kosten der Betriebsoder Personalratstätigkeit im Betriebsverfassungsund Personalvertretun…