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Bestechlichkeit bleibt vorerst straffrei
Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 9 · S. 1540
Dokument
146969
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fürs Erste sind die Bemühungen von Bundestag und Bundesrat, Korruption im Gesundheitswesen zu bekämpfen, gescheitert. Bestechung und Bestechlichkeit im vertragsärztlichen Bereich bleiben damit straffrei. In seiner letzten Sitzung vor Ende der 17. Legislaturperiode hat der Bundesrat am 20. September das Präventionsgesetz, an das die Bundesregierung die Regelungen zur Korruptionsbekämpfung angehängt hatte, an den Vermitt-lungsausschuss verwiesen.
Schlagworte
KORRUPTION
PRÄVENTION
STRAFGESETZBUCH
KRANKENVERSICHERUNG
BUNDESREGIERUNG
GESETZ
STRAFE
GESUNDHEITSWESEN
ROLLE
VERSTÄNDNIS
Deutsches Ärzteblatt
Köln