Schärfere Regeln gegen Betrug
Spielberg, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 11 · S. 1784
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neue Standards soll es auch für die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten geben. Künftig wird es eine Liste mit Einwegprodukten geben, deren Aufbereitung verboten ist. Alle anderen Produkte dürfen auf der Grundlage einheitlicher Standards wieder aufbereitet werden. Die Wiederaufbereiter sollen darüber hinaus haftbar gemacht und dazu verpflichtet werden, die Rückver-folgbarkeit des wiederverwendeten Produkts zu gewährleisten. Auch für In-vitro-Diagnostika sollen höhere gesetzliche Anforderungen gelten. So sollen Patienten in Gentests nur nach ausreichend qualifizierter Information einwilligen dürfen.