CareLit Fachartikel

Schärfere Regeln gegen Betrug

Spielberg, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 11 · S. 1784

Dokument
147033
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Spielberg, P.;
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 110
Seiten
1784
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Neue Standards soll es auch für die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten geben. Künftig wird es eine Liste mit Einwegprodukten geben, deren Aufbereitung verboten ist. Alle anderen Produkte dürfen auf der Grundlage einheitlicher Standards wieder aufbereitet werden. Die Wiederaufbereiter sollen darüber hinaus haftbar gemacht und dazu verpflichtet werden, die Rückver-folgbarkeit des wiederverwendeten Produkts zu gewährleisten. Auch für In-vitro-Diagnostika sollen höhere gesetzliche Anforderungen gelten. So sollen Patienten in Gentests nur nach ausreichend qualifizierter Information einwilligen dürfen.

Schlagworte

EUROPA BETRUG BUNDESREGIERUNG ARZNEIMITTEL FRANKREICH GESETZ ZULASSUNG DRUCK PATIENTEN INDUSTRIE LONDON SCHAFE SICHERHEIT DEUTSCHLAND PORTUGAL Deutsches Ärzteblatt