CareLit Fachartikel

Voraussetzung ist eine medizinische Indikation

Klinkhammer, G.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 11 · S. 1787

Dokument
147035
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Klinkhammer, G.;
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 110
Seiten
1787
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Prof. Dr. jur. Volker Lipp, Georg-August-Universität Göttingen, erläuterte die Grundzüge dieses Gesetzes. Wie jede ärztliche Behandlung setzt eine Zwangsbehandlung voraus, dass sie aus ärztlicher Sicht auch unter der Bedingung ihrer zwangsweisen Durchfuhrung medizinisch indiziert ist. Der Arzt habe dem Patienten die Umstände der Behandlung in verständlicher Weise zu erläutern, vor allem die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu ergreifenden Maßnahmen. Diese Pflicht bestehe gegenüber jedem Patienten, auch dann, wenn er einwilligungsunfähig sei (§ 630cAbs.2S. 1 BGB).

Schlagworte

ETHIKKOMMISSION GESETZ UNTERBRINGUNG AUFGABENSTELLUNG AUSBAU INDIKATION PRAXIS KRANKHEIT PATIENTEN Deutsches Ärzteblatt Köln