Voraussetzung ist eine medizinische Indikation
Klinkhammer, G.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 11 · S. 1787
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Prof. Dr. jur. Volker Lipp, Georg-August-Universität Göttingen, erläuterte die Grundzüge dieses Gesetzes. Wie jede ärztliche Behandlung setzt eine Zwangsbehandlung voraus, dass sie aus ärztlicher Sicht auch unter der Bedingung ihrer zwangsweisen Durchfuhrung medizinisch indiziert ist. Der Arzt habe dem Patienten die Umstände der Behandlung in verständlicher Weise zu erläutern, vor allem die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu ergreifenden Maßnahmen. Diese Pflicht bestehe gegenüber jedem Patienten, auch dann, wenn er einwilligungsunfähig sei (§ 630cAbs.2S. 1 BGB).