Streit um die Abrechnungen!
Weis, R.; Romeyke, T.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 12 · S. 67 bis 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Sozialgerichte sollen nun durch die Einführung eines zwingenden Schlichtungsverfahrens bei Streitigkeiten unter 2. 000 Euro nach § 17c Abs. 4b KHG durch das Beitragsschuldengesetz entlastet werden. Dies birgt nach Ansicht der Verfasser die Gefahr in sich, dass die klageweise Geltendma-chung weiter verzögert wird. Dies liegt darin begründet, dass der Schlich-tungsausschuss paritätisch von Krankenhausund Krankenkassenseite besetzt sein soll und sein Schlichtungsspruch keine rechtlich verbindliche Aussage besitzt. Ist eine Vertragspartei mit dem Schlichtungsspruch also nicht einverstanden, ist weiterhin der Weg…