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Streit um die Abrechnungen!

Weis, R.; Romeyke, T.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 12 · S. 67 bis 70

Dokument
147092
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Weis, R.; Romeyke, T.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 82
Seiten
67 bis 70
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die Sozialgerichte sollen nun durch die Einführung eines zwingenden Schlichtungsverfahrens bei Streitigkeiten unter 2. 000 Euro nach § 17c Abs. 4b KHG durch das Beitragsschuldengesetz entlastet werden. Dies birgt nach Ansicht der Verfasser die Gefahr in sich, dass die klageweise Geltendma-chung weiter verzögert wird. Dies liegt darin begründet, dass der Schlich-tungsausschuss paritätisch von Krankenhausund Krankenkassenseite besetzt sein soll und sein Schlichtungsspruch keine rechtlich verbindliche Aussage besitzt. Ist eine Vertragspartei mit dem Schlichtungsspruch also nicht einverstanden, ist weiterhin der Weg…

Schlagworte

MDK GUTACHTEN KRANKENKASSE LEISTUNGSABRECHNUNG QUALITÄTSSICHERUNG URTEIL KRANKENHÄUSER PATIENTEN VERZÖGERUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG PRAXIS HERZINSUFFIZIENZ RECHNUNGSPRÜFUNG FINGER RISIKO