CareLit Fachartikel

Umgang des Kindes mit den Eltern

Balloff, R.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2013 · Heft 12 · S. 470 bis 474

Dokument
147129
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Balloff, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 32
Seiten
470 bis 474
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Im Jahr 2011 wurden in Deutschland von Familiengerichten 42.959 Fälle umgangsrechtlicher Verfahren entschieden (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 2.2, Rechtspflege - Familiengerichte, 2012). Kinder und Eltern haben jeweils das Recht auf Umgang miteinander. Eltern haben darüber hinaus sogar primär die Pflicht, den Umgang mit dem Kind wahrzunehmen. Diese gesetzliche Festlegung war weder in der Vergangenheit allgemeingültig, noch ist sie es bedingungslos in der Gegenwart. § 1626 Abs. 3 BGB formuliert deshalb auch bedächtiger: „Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.

Schlagworte

ELTERN KIND GERICHT RECHT BEZIEHUNG BUNDESGERICHTSHOF DEUTSCHLAND PERSONEN RECHTSPRECHUNG GROSSELTERN WAHRNEHMUNG ZEIT BERATUNG LIEBE GEWALT GESCHWISTER