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Ist „geringwertig und „nicht übertrieben dasselbe? §§ 3,4 UWG; §§ 7 Abs. 1S. 1 Nr. l, 2a HWG

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 12 · S. 173 bis 177

Dokument
147138
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 13
Seiten
173 bis 177
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der Antragsteller mahnte den Antragsgegner deswegen (und wegen anderer Punkte, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits geworden sind) mit Schreiben vom 04.12.2012 ab und rügte einen Verstoß gegen 5 7 Abs. 1 HWG. Da der Antragsgegner der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht nachkam, hat der Antragsteller das vorliegende Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung angestrengt (Antragseingang: 20.12.2012), mit dem er sein Begehren weiterverfolgt.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL MARKETING BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE ZUWENDUNG HÖHE APOTHEKER WERBUNG SCHREIBEN GESUNDHEIT INTERNET PRAXIS APOTHEKEN ROLLE LITERATUR