Das Representation Agreement in British Columbia (Kanada) - ein Modell für Deutschland?
Bt PRAX Spezial, Köln · 2013 · Heft 12 · S. 217 bis 222
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK)1 aus dem Jahr 2006 gewährleistet Menschen mit Behinderungen in Art. 12 Abs. 1 und 2 UN-BRK die gleichberechtigte Rechtsund Handlungsfähigkeit in allen Lebensbereichen. Art. 12 Abs. 3 UN-BRK verpflichtet die Mitgliedsstaaten darüber hinaus dazu, behinderten Menschen einen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechtsund Handlungsfähigkeit ggf. benötigen. Hieraus ergibt sich, dass die Konventionsstaaten auf die traditionellen Instrumente des Erwachsenenschutzes, wie die Entmündigung und Vormundschaft über Erwachsene…