CareLit Fachartikel

Preisbindung für Privatkliniken

Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2013 · Heft 12 · S. 40 bis 41

Dokument
147225
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 16
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Mehrere Privatkliniken, die räumlich und organisatorisch mit zugelassenen Plankrankenhäusern verbunden sind, hielten Paragraf 17 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes für verfassungswidrig. Nach dieser Regelung darf eine Einrichtung, die in räumlicher Nähe zu einem Krankenhaus liegt und mit diesem organisatorisch verbunden ist, für allgemeine, dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses entsprechende Leistungen keine höheren Entgelte verlangen, als sie nach den Regelungen dieses Gesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes und der Bundes pflegesatzver-ordnung zu leisten wären.

Schlagworte

GRUNDGESETZ UNTERNEHMEN VERLETZUNG KRANKENHAUS NORM PRIVAT VERTRÄGE PATIENTEN INVESTITIONEN GESUNDHEITSVERSORGUNG GESUNDHEITSWESEN EIGENTUM MENSCHEN GEWALT ARMUT ARBEIT