Preisbindung für Privatkliniken
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2013 · Heft 12 · S. 40 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mehrere Privatkliniken, die räumlich und organisatorisch mit zugelassenen Plankrankenhäusern verbunden sind, hielten Paragraf 17 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes für verfassungswidrig. Nach dieser Regelung darf eine Einrichtung, die in räumlicher Nähe zu einem Krankenhaus liegt und mit diesem organisatorisch verbunden ist, für allgemeine, dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses entsprechende Leistungen keine höheren Entgelte verlangen, als sie nach den Regelungen dieses Gesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes und der Bundes pflegesatzver-ordnung zu leisten wären.