Neue Regeln tun not
Kunze, G.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2013 · Heft 12 · S. 12 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beirat kommt zu dem Schluss, dass sich gegenüber der Hilfe zur Pflege Verschiebungen der Leistungszuständigkeiten ergeben und sich die Schnittstellen zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen weiter verschärfen werden. Der um kognitive und psychische Beeinträchtigungen erweiterte, teilhabeorientierte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff führt zu mehr Anspruchsberechtigten in der Pflegeversicherung und zu höheren Einstufungen. Bereits im gegenwärtigen Recht ist das Verhältnis zur Eingliederungshilfe schwierig, da Pflegebedürftige in der Regel behindert sind. Die Ziele der Hilfen (Folgen der Behinderung mild…