CareLit Fachartikel

Ein fortwährendes Spannungsfeld

Schmid, H.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2013 · Heft 12 · S. 30 bis 35

Dokument
147247
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Schmid, H.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 4
Seiten
30 bis 35
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Die europäischen Binnenmarktrichtlinien dienen der Sicherstellung des freien Warenverkehrs in Europa. Sie sind von den Mitgliedern der Europäischen Union [EU) 1:1 umzusetzen. Bei den europäischen Richtlinien zur Sozialgesetzgebung ist das anders. Sie geben den Mitgliedsstaaten der EU lediglich Mindeststandards vor. Das bedeutet, in der Sozialpolitik steht es dem einzelnen EU-Mitglied frei, national über die in europäischen Richtlinien formulierten Mindestanforderungen hinausgehende Forderungen festzulegen.

Schlagworte

ARBEITSSCHUTZ UNFALLVERSICHERUNG NORM ENTWICKLUNG RECHT SOZIALPOLITIK EUROPA DEUTSCHLAND PRAXIS INTENTION SICHERHEIT ARBEITSPLATZ RICHTLINIE ES STRAHLUNG GESETZGEBUNG