CareLit Fachartikel
Ein fortwährendes Spannungsfeld
Schmid, H.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2013 · Heft 12 · S. 30 bis 35
Dokument
147247
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die europäischen Binnenmarktrichtlinien dienen der Sicherstellung des freien Warenverkehrs in Europa. Sie sind von den Mitgliedern der Europäischen Union [EU) 1:1 umzusetzen. Bei den europäischen Richtlinien zur Sozialgesetzgebung ist das anders. Sie geben den Mitgliedsstaaten der EU lediglich Mindeststandards vor. Das bedeutet, in der Sozialpolitik steht es dem einzelnen EU-Mitglied frei, national über die in europäischen Richtlinien formulierten Mindestanforderungen hinausgehende Forderungen festzulegen.
Schlagworte
ARBEITSSCHUTZ
UNFALLVERSICHERUNG
NORM
ENTWICKLUNG
RECHT
SOZIALPOLITIK
EUROPA
DEUTSCHLAND
PRAXIS
INTENTION
SICHERHEIT
ARBEITSPLATZ
RICHTLINIE
ES
STRAHLUNG
GESETZGEBUNG