Kein Königsweg
Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2013 · Heft 12 · S. 37 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die gemeinschaftliche Behandlung von Patienten in hausärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften bei nur einmaliger Berechnungsmöglichkeit der Versichertenpauschale sah der EBM bisfang einen Zuschlag von zehn Prozent zur Versichertenpauschale vor. Um die Förderung auch nach der Ausgliederung von Leistungen aus der Versichertenpauschale (hausärztliche Grundpauschale, neue Gesprächsleistung) konstant zu halten, wurde dieser Zuschlag auf 22,5 Prozent angehoben. Für das Regelleistungsvolumen (RLV) ist in der Honorarverteilung für hausärztliche BAG ebenfalls ein Zuschlag vorgesehen. Er beträgt weiterhin 10 Prozent.…