Aut idem - Kreuz oder Knoten?
Götting, S.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2013 · Heft 12 · S. 249 bis 251
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ende Juli 2013 hat der GKV-Spitzenverband die Schiedsstelle angerufen.1 Zankapfel ist Anlage 1 des Rahmenvertrages nach § 129 SGB Vmit dem Deutschen Apothekerverband. Seitdem zweiten Gesetz zurÄnderung arzneimittelrechtlicher und sonstiger Vorschriften vom 19.10.2012 besteht die Möglichkeit,2 Arzneimittelwirkstoffe aufzulisten, die nicht der Substitutionspflicht zugunsten einer rabattbegünstigten Fertigarzneimittelpackung unterliegen. Diese Möglichkeit kommt insbesondere für bestimmte Anwendungsgebiete oder Arzneimittel in Betracht, bei denen es zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung sachgerecht ist, da…