Handelt es sich bei den in Heilbädern und Kurorten abgegebenen ortsgebundenen Heilmitteln um Arzneimittel oder um Medizinprodukte?
Lippert, H.-D.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 12 · S. 517 bis 521
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Weil ihnen eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, wurden die Substanzen und Medien, die zur Anwendung kamen (und noch kommen) rechtlich als Arzneimittel angesehen. Damit galten für den Umgang mit ihnen die arzncimittelrechtlichen Vorschriften. Demzufolge verfügten die Einrichtungen, die sie förderten und anwendeten über eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG. ßis zum Inkrafttreten des Medizinproduktege-setz2 1995 unterfielen auch die fiktiven Arzneimittel dem Arzneimittelgcsetz. Die grobe Unterscheidung zwischen beiden in: Arzneimittel (wirken pharmakologisch) und Medizinprodukte (wirken physikalisch), ist…