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Handelt es sich bei den in Heilbädern und Kurorten abgegebenen ortsgebundenen Heilmitteln um Arzneimittel oder um Medizinprodukte?

Lippert, H.-D.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 12 · S. 517 bis 521

Dokument
147296
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Lippert, H.-D.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
517 bis 521
Erschienen: 2013-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Weil ihnen eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, wurden die Substanzen und Medien, die zur Anwendung kamen (und noch kommen) rechtlich als Arzneimittel angesehen. Damit galten für den Umgang mit ihnen die arzncimittelrechtlichen Vorschriften. Demzufolge verfügten die Einrichtungen, die sie förderten und anwendeten über eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG. ßis zum Inkrafttreten des Medizinproduktege-setz2 1995 unterfielen auch die fiktiven Arzneimittel dem Arzneimittelgcsetz. Die grobe Unterscheidung zwischen beiden in: Arzneimittel (wirken pharmakologisch) und Medizinprodukte (wirken physikalisch), ist…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL GESETZ VORSCHRIFTEN MEDIZINPRODUKT WIRKUNG WASSER DEUTSCHLAND PRAXIS ES THERAPIE REHABILITATION IONEN MEERWASSER NATUR GEDÄCHTNIS KÖRPERFLÜSSIGKEITEN