CareLit Fachartikel

»20 Jahre Betreuungsgesetz« - 20 Jahre Rechtsfürsorge für Menschen mit Behinderungen

Schulte, B.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2013 · Heft 12 · S. 201 bis 208

Dokument
147304
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Schulte, B.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
201 bis 208
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Dies gilt beispielsweise im Hinblick auf Personen, die unter Betreuung stehen, für das in Art. 29 UN-BRK verbriefte Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. In diesem Zusammenhang verdient die Vorschrift des § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) - wie auch die entsprechenden Vorschriften in Europa-, Landesund Kommunalwahlgesetzen - über den Ausschluss vom Wahlrecht besondere Aufmerksamkeit. Nach § 13 BWG ist u. a. derjenige vom Wahlrecht ausgeschlossen, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist (sog. »Totalbetreuung«); dies betrifft - geschätzt - rd. 1 v. H. der unter Be…

Schlagworte

BETREUUNG ALTENHILFE BETREUUNGSRECHT RECHT HILFE ENTWICKLUNG MENSCHEN DEUTSCHLAND BUNDESREGIERUNG PERSONEN LEBEN AUFMERKSAMKEIT POLITIK SCHULDUNFÄHIGKEIT ARBEIT WISSEN