CareLit Fachartikel
Zur Einführung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen
Löbner, A.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2013 · Heft 12 · S. 212 bis 217
Dokument
147306
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Treffen Gehörlosigkeit und Blindheit bei einem Menschen als Beeinträchtigung zusammen, so spricht man von sogenannter Taubblindheit als komplexer Behinderung der Fernsinne. Umgangssprachlich wird diese Bezeichnung nicht nur für das vollständige Unvermögen zu hören und zu sehen gebraucht. Auch der - faktisch wohl häufigere - Fall des Zusammentreffens von Hör-und Sehschäden, wobei hier jeweils noch kein vollständiger Höroder Sehkraftverlust erreicht ist, wird unter diesen Begriff gefasst.
Schlagworte
BLINDHEIT
GEHÖRLOSIGKEIT
LEBEN
BEHINDERUNG
ANERKENNUNG
AUSBILDUNG
MENSCHEN
ARBEIT
TAUBBLINDHEIT
KOMMUNIKATION
ZEIT
HÖREN
SEHEN
BERATUNG
ES
SEHSCHÄRFE