CareLit Fachartikel

Zur Einführung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen

Löbner, A.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2013 · Heft 12 · S. 212 bis 217

Dokument
147306
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Löbner, A.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
212 bis 217
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Treffen Gehörlosigkeit und Blindheit bei einem Menschen als Beeinträchtigung zusammen, so spricht man von sogenannter Taubblindheit als komplexer Behinderung der Fernsinne. Umgangssprachlich wird diese Bezeichnung nicht nur für das vollständige Unvermögen zu hören und zu sehen gebraucht. Auch der - faktisch wohl häufigere - Fall des Zusammentreffens von Hör-und Sehschäden, wobei hier jeweils noch kein vollständiger Höroder Sehkraftverlust erreicht ist, wird unter diesen Begriff gefasst.

Schlagworte

BLINDHEIT GEHÖRLOSIGKEIT LEBEN BEHINDERUNG ANERKENNUNG AUSBILDUNG MENSCHEN ARBEIT TAUBBLINDHEIT KOMMUNIKATION ZEIT HÖREN SEHEN BERATUNG ES SEHSCHÄRFE