Bundesrahmenempfehlungen für die häusliche Krankenpflege treten in Kraft
Tews, B.; · bpa Magazin, Mannheim · 2013 · Heft 12 · S. 10 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem bpa und den übrigen Trägerverbänden sowie den Spitzenverbänden der Krankenkassen ist es jetzt erstmals gelungen, sich auf eine Vereinbarung zu den Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a SGB V für die häusliche Krankenpflege zu verständigen. Ziel war es, Lösungskompromisse in der Bundesrahmenempfehlung zu den drängendsten Problemen der Pflegedienste in der häuslichen Krankenpflege zu vereinbaren und Grundsatzfragen der häuslichen Krankenpflege und deren Regelungsgegenstand, z. B. zu den Prophylaxen, zunächst zurück zu stellen und damit die Bundesrahmenempfehlung etappenweise weiter zu entwickeln.