Haftpflichtprämien in der Geburtshilfe
Selow, M.; · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer durch die Schuld eines Anderen zu Schaden kommt, hat Anspruch auf Ersatz der finanziellen Belastungen, die durch den Schaden entstehen. „Schuld ist auch dann gegeben, wenn ein unbeabsichtigter Fehler oder eine Fehleinschätzung in der Medizin ursächlich für einen Schaden sind. Der Anspruch auf finanziellen Ausgleich gegenüber den Schadensverursachern ist vom Grundsatz her sinnvoll und nachvollziehbar. Er soll sicherstellen, dass die Geschädigten für die belastenden körperlichen und seelischen Folgen eines Kunstfehlers in der Medizin ein Schmerzensgeld erhalten und dass eine gute Versorgung gewährleistet ist.…