CareLit Fachartikel
Sind wahlärztliche Leistungen durch nicht am Krankenhaus angestellte »Honorarärzte« privat liquidierbar?
Hellweg, R.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 12 · S. 223 bis 226
Dokument
147377
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kontrovers diskutiert wird und innerhalb der Rechtsprechung umstritten ist die Frage, ob ärztliche Wahlleistungen, soweit sie durch nicht beim Krankenhausträger angestellte sog. »Honorarärzte« erbracht wurden, privatärztlich gegenüber den Patienten nach GOÄ abgerechnet werden dürfen. So nachvollziehbar das Interesse der Krankenhausträger an einer flexiblen Kooperation mit vor Ort niedergelassenen Vertragsärzten erscheint, so wenig stößt diese Vorgehensweise auf das placet vieler Chefärzte, die sich in ihrer Position zurückgedrängt sehen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
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