CareLit Fachartikel
Haftung des TÜV für fehlerhafte Brustimplantate
Ziegler, O.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 12 · S. 233
Dokument
147379
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das von einem Hersteller eines Medizinproduktes mit der Prüfung und Überwachung seines Qualitätssicherungssystems beauftragte Unternehmen, hier: TÜV, haftet gegenüber einer Patientin auch dann nicht auf Schadensersatz, wenn dieser schadhafte Brustimplantate eingesetzt werden. (Leitsatz des Bearbeiters)
Schlagworte
FRANKREICH
UNTERNEHMEN
URTEIL
VERLETZUNG
BAUPLANUNG
BEDARFSPLANUNG
BRUSTIMPLANTATE
SCHADENSERSATZ
RUPTUR
ES
PRAXIS
PATIENTEN
ROM
SPANIEN
TÄUSCHUNG
RECHTSPRECHUNG