CareLit Fachartikel
Haftung des TÜV für fehlerhafte Brustimplantate
Ziegler, O.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 12 · S. 233
Dokument
147379
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das von einem Hersteller eines Medizinproduktes mit der Prüfung und Überwachung seines Qualitätssicherungssystems beauftragte Unternehmen, hier: TÜV, haftet gegenüber einer Patientin auch dann nicht auf Schadensersatz, wenn dieser schadhafte Brustimplantate eingesetzt werden. (Leitsatz des Bearbeiters)
Schlagworte
FRANKREICH
UNTERNEHMEN
URTEIL
VERLETZUNG
BAUPLANUNG
BEDARFSPLANUNG
Brustimplantate
Gesundheit und Pflege
Köln