CareLit Fachartikel

Haftung des TÜV für fehlerhafte Brustimplantate

Ziegler, O.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 12 · S. 233

Dokument
147379
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ziegler, O.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 3
Seiten
233
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Das von einem Hersteller eines Medizinproduktes mit der Prüfung und Überwachung seines Qualitätssicherungssystems beauftragte Unternehmen, hier: TÜV, haftet gegenüber einer Patientin auch dann nicht auf Schadensersatz, wenn dieser schadhafte Brustimplantate eingesetzt werden. (Leitsatz des Bearbeiters)

Schlagworte

FRANKREICH UNTERNEHMEN URTEIL VERLETZUNG BAUPLANUNG BEDARFSPLANUNG Brustimplantate Gesundheit und Pflege Köln