Wirksamkeit einer Globalzession im Insolvenzverfahren nach einer Erklärung gemäß § 35 Abs. 2 InsO lnsO§§35Abs. 2S. 1, 91 Abs. 1; BGB § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 2
Kühne, R.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 12 · S. 234 bis 236
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 22. 4. 2010 wurde über das Vermögen des Klägers durch Beschluss des AG Gifhorn das Insolvenzverfahren eröffnet. Am 28. 4. 2010 gab der Insolvenzverwalter gegenüber dem Kläger eine Freigabebzw. Negativerklärung gem. §35 Abs. 2 InsO ab, nach der »[. .. ] Vermögen aus [der] selbständigen Tätigkeit [nicht] zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können. « Diese Erklärung wurde mit Wirkung zum Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegeben. Darüber hinaus wurde zwischen Insolvenzverwalter und Kläger vereinbart, dass letzterer gem. §§ 35 A…