CareLit Fachartikel

Honorarärzte im Krankenhaus und Arbeitsrecht SGBVI§7; KHEntgG§2Abs. 1

Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 12 · S. 236 bis 239

Dokument
147381
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 3
Seiten
236 bis 239
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Die Aneinanderreihung zeitlich befristeter Beschäftigungen eines - nicht niedergelassenen - Arztes an einem oder mehreren Krankenhäusern auf der Grundlage eines Rahmenvertrags ist arbeitsrechtlich zulässig und verstößt nicht gegen das Verbot der Ausübung des ärztlichen Berufs im Umherziehen. Sie unterfällt der Sozialversicherungspflicht, in der Regel einschließlich der Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung, da sie regelmäßig nicht als unständige Beschäftigung zu qualifizieren sein wird.

Schlagworte

KRANKENHAUS TÄTIGKEIT ZUSAMMENARBEIT THERAPIE VERGÜTUNG ENTSCHEIDUNG KRANKENHAUSÄRZTE PATIENTEN ARBEITSFÖRDERUNG ANÄSTHESIE PRAXIS ZEIT ARBEITSLEISTUNG BERUFSAUSÜBUNG HONORAR KRANKHEIT