CareLit Fachartikel
Honorarärzte im Krankenhaus und Arbeitsrecht SGBVI§7; KHEntgG§2Abs. 1
Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 12 · S. 236 bis 239
Dokument
147381
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aneinanderreihung zeitlich befristeter Beschäftigungen eines - nicht niedergelassenen - Arztes an einem oder mehreren Krankenhäusern auf der Grundlage eines Rahmenvertrags ist arbeitsrechtlich zulässig und verstößt nicht gegen das Verbot der Ausübung des ärztlichen Berufs im Umherziehen. Sie unterfällt der Sozialversicherungspflicht, in der Regel einschließlich der Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung, da sie regelmäßig nicht als unständige Beschäftigung zu qualifizieren sein wird.
Schlagworte
KRANKENHAUS
TÄTIGKEIT
ZUSAMMENARBEIT
THERAPIE
VERGÜTUNG
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHAUSÄRZTE
PATIENTEN
ARBEITSFÖRDERUNG
ANÄSTHESIE
PRAXIS
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
BERUFSAUSÜBUNG
HONORAR
KRANKHEIT