Laut denken
Stenz, G.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 41 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Da mit der Beendigung der laufenden Verhandlungen des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) mit dem GKV Spitzenverband über die Leistungsund Qualitätsvereinbarungen frühestens 2015 zu rechnen ist, wird dann auch erst verbindlich vereinbart sein, wie die schon 2007 im Versorgungsvertrag geforderte Struktur-Prozess-Ergebnisqualität von der einzelnen Hebamme nachgewiesen werden muss. Sinnvollerweise sollte der Nachweis mit einem sogenannten Qualitätsmanagement-System erbracht werden, da ein System dazu geeignet ist, der Hebamme Handlungssicherheit zu geben, die ständige Verbesserung der eigenen Leistung zu befördern un…