Erforderlichkeit der Angabe von Zutaten in Sportlernahrung — L-Arginin Alpha-Ketoglutarat UWG $ 4 Nt 11; LMKV $ 8
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 12 · S. 191 bis 193
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien vertreiben „Sportlernahrung (Nahrungsergänzungsmittel). Im Streit steht nur noch der Vertrieb eines Produkts „AAKG 1250 extreme mega caps, das von den Antragsgegnern in Deutschland über das Internet vertrieben und von der Streithelferin der Antragsgegner (nachfolgend Strcithclfcrin) in Polen hergestellt wird. Auf der Produktverpackung ist auf der Vorderseite (Anlage K 1, Bl. 17) angegeben „1250 mg AAKG, auf einem der Seitenteile „1 Kapsel ... 1.420 mg (Bl. 21 d.A.) und auf der Unterseite unter „Supplement facts „Arginin Alpha-Kctoglutarat ... (AAKG) ... 1 Kapsel ... 1.250 mg. Die Antragstellern hat…