Keine Irreführung durch Bezeichnung „Winzerschorle, auch wenn sie nicht vom Winzer stammt WEING SS 25 Abs. 1 und 2, 31 Abs. 7; WeinV § 38; LFGB § 39; POG § 9; VO (EG) Nr. 607/2009…
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 12 · S. 193 bis 196
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion (ADD) wies mit Schreiben vom 22. 9. 2011 den von der Klägerin betriebenen. .. -Markt K. daraufhin, dass die Bezeichnung der Weinschorle als Winzerschorle unzulässig sei, weil dadurch der Eindruck erweckt werde, dass es sich um ein in einem Weingut hergestelltes Erzeugnis handele. Dies treffe aber nicht zu. Von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens werde abgesehen, weil den Markt an der fehlerhaften Etikettierung kein Verschulden treffe. Es werde jedoch auf die geltenden Rechtsvorschriften hingewiesen, damit die Mängel behoben würden. Noch vorhandene Erzeugni…