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Keine Irreführung durch Bezeichnung „Winzerschorle, auch wenn sie nicht vom Winzer stammt WEING SS 25 Abs. 1 und 2, 31 Abs. 7; WeinV § 38; LFGB § 39; POG § 9; VO (EG) Nr. 607/2009…

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 12 · S. 193 bis 196

Dokument
147494
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
193 bis 196
Erschienen: 2013-12-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion (ADD) wies mit Schreiben vom 22. 9. 2011 den von der Klägerin betriebenen. .. -Markt K. daraufhin, dass die Bezeichnung der Weinschorle als Winzerschorle unzulässig sei, weil dadurch der Eindruck erweckt werde, dass es sich um ein in einem Weingut hergestelltes Erzeugnis handele. Dies treffe aber nicht zu. Von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens werde abgesehen, weil den Markt an der fehlerhaften Etikettierung kein Verschulden treffe. Es werde jedoch auf die geltenden Rechtsvorschriften hingewiesen, damit die Mängel behoben würden. Noch vorhandene Erzeugni…

Schlagworte

BETRIEB UNTERNEHMEN GETRÄNK RECHTSPRECHUNG KOCH SICHERHEIT SCHREIBEN ES WEIN GETRÄNKE LITERATUR VERSTÄNDNIS FLEISCH TÄUSCHUNG WASSER FARBE