Eintragungsfähigkeit der Wortkombination „Kinder Spaß für Waren aus dem Bereich Eiweißpräparate für ernährungsmedizinische Zwecke MarkenG § 8 Abs. 2 Nrn. 1,2
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 12 · S. 196 bis 199
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst zu werden. Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet. Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft u.a. aber auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, w…