CareLit Fachartikel
Sprachliche Hürden und bürokratische Fußangeln
Arend, S.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 10
Dokument
147505
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Denn nicht nur die fachlichen Qualifikationen werden von deutschen Behörden unter die Lupe genommen, auch ein Sprachzeugnis wird verlangt. Das soll Qualität sichern helfen, stellt aber auch ein erhebliches Hindernis für ausländische Pflegekräfte dar, denn die sprachlichen Anforderungen sind hierzulande recht hoch. In vielen Bundesländern wird für die Anerkennung als Pflegefachkraft ein Sprachexamen auf dem Niveau B2 des sogenannten „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verlangt.
Schlagworte
ANERKENNUNG
AUSLAND
ALTENHEIM
BAYERN
MITARBEITER
PROJEKT
DEUTSCHLAND
ZULASSUNG
SPRACHE
Hannover