CareLit Fachartikel

Sprachliche Hürden und bürokratische Fußangeln

Arend, S.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 10

Dokument
147505
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Arend, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
10
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Denn nicht nur die fachlichen Qualifikationen werden von deutschen Behörden unter die Lupe genommen, auch ein Sprachzeugnis wird verlangt. Das soll Qualität sichern helfen, stellt aber auch ein erhebliches Hindernis für ausländische Pflegekräfte dar, denn die sprachlichen Anforderungen sind hierzulande recht hoch. In vielen Bundesländern wird für die Anerkennung als Pflegefachkraft ein Sprachexamen auf dem Niveau B2 des sogenannten „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verlangt.

Schlagworte

ANERKENNUNG AUSLAND ALTENHEIM BAYERN MITARBEITER PROJEKT DEUTSCHLAND ZULASSUNG SPRACHE Hannover