Die Plausibilitäts-prüfung: Führt sie zur Nachweisflut?
Sauer, H.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Verhandlung zur ambulanten Vergütung sind die Vorgaben für stationäre Einrichtungen anzuwenden. Für diese heißt es in § 85 Abs. 3 SGB XI: „Das Pflegeheim hat Art, Inhalt, Umfang und Kosten der Leistungen, für die es eine Vergütung beansprucht, durch Pflegedokumentationen und andere geeignete Nachweise rechtzeitig vor Beginn der Pflegesatzverhandlungen darzulegen; (...) Soweit dies zur Beurteilung seiner Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit im Einzelfall erforderlich ist, hat das Pflegeheim auf Verlangen einer Vertragspartei zusätzliche Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Hierzu gehören…