CareLit Fachartikel

Zur Genehmigung der (weiteren) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Zeitablauf BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; FamFG § 321 Abs. 1 Satz 1 und 2; GG Art. 103 Abs. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 11 · S. 695 bis 701

Dokument
147548
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
695 bis 701
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hatte insbesondere die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Betroffene, nachdem sich die angefochtene Entscheidung des Beschwerdegerichts in der Hauptsache durch Zeitablauf erledigt hat, mit der Rechtsbeschwerde auch die Feststellung verlangen kann, bereits durch die Genehmigung der Unterbringung durch das erstinstanzliche Gericht in ihren Rechten verletzt worden zu sein.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN EINWILLIGUNG NAMEN KRANKENHÄUSER SCHIZOPHRENIE ES ZULASSUNG RECHTSPRECHUNG GESUNDHEIT ZEIT PRAXIS PflegeRecht