CareLit Fachartikel
Zum Schmerzensgeldund Schadensersatzanspruch wegen wiederholten SturzereignissenBGB § 280 Abs. 1 i. V. m. dem Heimvertrag, § 823, § 831
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 11 · S. 702 bis 707
Dokument
147549
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Heimbetreiber ist nicht von sich aus verpflichtet, einen Antrag auf Genehmigung einer Fixierung zu stellen oder einen Arzt einzuschalten, um prüfen zu lassen, welche Fixierungsmaßnahmen aus medizinischer Sicht indiziert sind. Er kann nach einer Benachrichtigung des Vorsorgebevollmächtigten zunächst abwarten, ob dieser sich nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände dafür entscheidet, freiheitsentziehende Maßnahmen zu ergreifen und das Notwendige veranlasst (vgl. KG, Urt v. 25. 05. 2004 -14U 37/03).
Schlagworte
STURZ
SPEZIALMATRATZE
PFLEGEPERSONAL
FIXIERUNG
ENTSCHEIDUNG
KRANKENTRANSPORTMITTEL
KRANKHEIT
LEBEN
PATIENTEN
KRANKENHÄUSER
PFLEGEHEIME
SCHADENSERSATZ
TOD
RECHTSPRECHUNG
ES
HÄMATOM