CareLit Fachartikel

Zum Schmerzensgeldund Schadensersatzanspruch wegen wiederholten SturzereignissenBGB § 280 Abs. 1 i. V. m. dem Heimvertrag, § 823, § 831

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 11 · S. 702 bis 707

Dokument
147549
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
702 bis 707
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Ein Heimbetreiber ist nicht von sich aus verpflichtet, einen Antrag auf Genehmigung einer Fixierung zu stellen oder einen Arzt einzuschalten, um prüfen zu lassen, welche Fixierungsmaßnahmen aus medizinischer Sicht indiziert sind. Er kann nach einer Benachrichtigung des Vorsorgebevollmächtigten zunächst abwarten, ob dieser sich nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände dafür entscheidet, freiheitsentziehende Maßnahmen zu ergreifen und das Notwendige veranlasst (vgl. KG, Urt v. 25. 05. 2004 -14U 37/03).

Schlagworte

STURZ SPEZIALMATRATZE PFLEGEPERSONAL FIXIERUNG ENTSCHEIDUNG KRANKENTRANSPORTMITTEL KRANKHEIT LEBEN PATIENTEN KRANKENHÄUSER PFLEGEHEIME SCHADENSERSATZ TOD RECHTSPRECHUNG ES HÄMATOM